仮出獄

り・しゅつごくkari·shutsugoku43

N.
Rechtsw., obsol. vorzeitige Haftentlassung f f; Haftentlassung f f zur Bewährung. kari·shakuhō仮釈放
Gebrauchsbeispiele
 
  仮出獄を許される |
zur Bewährung freigelassen werden.