N.
durch Gesetz bestimmte invasive gebietsfremde Art f f, deren private Haltung, Weitergabe usw. geduldet wird.

条件付特定外来生物

じょけん・つき・とくてい・がいらい・せぶつjōken·tsuki·tokutei·gairai·seibutsu15

N.
durch Gesetz bestimmte invasive gebietsfremde Art f f, deren private Haltung, Weitergabe usw. geduldet wird.
Kommentare