N.
Rechtsw. besondere Adoption f f; vollständige Adoption f f (unter Aufhebung der leiblichen Eltern-Kind‑ bzw. Verwandschaftsbeziehungen; in der Regel für Kinder unter sechs Jahren bzw. seit 2020 unter 15 Jahren u. Adoptiveltern über 25 Jahren nach einer sechsmonatigen Probephase; futsū·yōshi·engumi 普通養子縁組).

特別養子縁組

べつ・ようし・えぐみtokubetsu·yōshi·engumi8

N.
Rechtsw. besondere Adoption f f; vollständige Adoption f f (unter Aufhebung der leiblichen Eltern-Kind‑ bzw. Verwandschaftsbeziehungen; in der Regel für Kinder unter sechs Jahren bzw. seit 2020 unter 15 Jahren u. Adoptiveltern über 25 Jahren nach einer sechsmonatigen Probephase; futsū·yōshi·engumi 普通養子縁組).
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