N.
Rechtsw. zweitinstanzliches Gericht n n; Gericht n n der zweiten Instanz.

【第二審裁判所】

だい│に│しん・さい│ばん│しょdainishin·saibansho0

N.
Rechtsw. zweitinstanzliches Gericht n n; Gericht n n der zweiten Instanz.
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