N.
Rechtsw. spätere Verlesung f f des Tenors bei der Urteilsverkündung (bei Todesurteilen erfolgt die Verlesung des Tenors nach den Urteilsgründen, da es sonst dem erschütterten Angeklagten nicht möglich ist, der Verlesung der Urteilsgründe zu folgen).

主文後回し

しゅぶん・あとわしshubun·atomawashi6

N.
Rechtsw. spätere Verlesung f f des Tenors bei der Urteilsverkündung (bei Todesurteilen erfolgt die Verlesung des Tenors nach den Urteilsgründen, da es sonst dem erschütterten Angeklagten nicht möglich ist, der Verlesung der Urteilsgründe zu folgen).
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