N.Rechtsw.Vorvernehmung f f(von Geschworenen bzw. Zeugen zur Feststellung der Eignung).
【予備尋問】
よ│び・じん│もんyobi·jinmon3
N.Rechtsw.Vorvernehmung f f(von Geschworenen bzw. Zeugen zur Feststellung der Eignung).
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richtige Definition ist: Befragung eines voraussichtlichen Geschworenen zur Feststellung seiner Eignung –– nicht Befragung eines Zeugen. Auf deutsch heißt dieser Prozess französisch "Voir dire"; siehe japanische und deutsche Wikipedia.
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