N.
Rechtsw. Einzelrichtergericht n n; Gericht n n, dessen Spruchkörper aus einem Einzelrichter besteht. gōgi·saibansho 合議裁判所

【単独裁判所】

たん│どく・さい│ばん│しょtandoku·saibansho0

N.
Rechtsw. Einzelrichtergericht n n; Gericht n n, dessen Spruchkörper aus einem Einzelrichter besteht. gōgi·saibansho 合議裁判所
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