N.
japan. Gesch. Schreinklauseln fpl fpl; Erlass m m zur Kontrolle der Schreine und Priester (fünf vom Edo-Shōgunat 1665 erlassene Bestimmungen; verbot den Kauf od. Verkauf von Schreinland, unterstellte die Schreine dem Yoshida-Shintō usw.; shosha·negi·kannushi·hatto 諸社禰宜神主法度).

【神社条目】

じん│じゃ・じょう│もくjinja·jōmoku4

N.
japan. Gesch. Schreinklauseln fpl fpl; Erlass m m zur Kontrolle der Schreine und Priester (fünf vom Edo-Shōgunat 1665 erlassene Bestimmungen; verbot den Kauf od. Verkauf von Schreinland, unterstellte die Schreine dem Yoshida-Shintō usw.; shosha·negi·kannushi·hatto 諸社禰宜神主法度).
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