N.
Rechtsw. irrig angenommenes Delikt n n; nicht strafbare Handlung f f, die irrigerweise als strafbar angenommen wird.

【幻覚犯】

げん│かく・はんgenkaku·han4

N.
Rechtsw. irrig angenommenes Delikt n n; nicht strafbare Handlung f f, die irrigerweise als strafbar angenommen wird.
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