N.
Rechtsw. als kriminell eingestufte Vereinigung f f (nach dem japan. Gesetz zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens).

【指定暴力団】

し│てい・ぼう│りょく│だんshitei·bōryokudan7

N.
Rechtsw. als kriminell eingestufte Vereinigung f f (nach dem japan. Gesetz zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens).
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