N.
Rechtsw. Erfordernis n n für eine Anerkennung als politische Partei (nach dem japan. Wahlgesetz).

【政党要件】

せい│とう・よう│けんseitō·yōken5

N.
Rechtsw. Erfordernis n n für eine Anerkennung als politische Partei (nach dem japan. Wahlgesetz).
Kommentare