N.
Rechtsw. Nagayama-Maßstab m m (bei der Verhängung der Todesstrafe angewandte Kriterien; nach einem 1983 ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofes im Fall gegen Nagayama Norio wegen einem 1968 begangenen Vierfachmord).

【永山基準】

ながやま・き│じゅんNagayama·kijun5

N.
Rechtsw. Nagayama-Maßstab m m (bei der Verhängung der Todesstrafe angewandte Kriterien; nach einem 1983 ergangenen Urteil des Obersten Gerichtshofes im Fall gegen Nagayama Norio wegen einem 1968 begangenen Vierfachmord).
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