N.
Triggerklausel f f (Klausel, die bei Eintritt bestimmter Umstände automatisch in Kraft tritt).

トリガー条項

りがー・じょこうtorigā·jōkō5

N.
Triggerklausel f f (Klausel, die bei Eintritt bestimmter Umstände automatisch in Kraft tritt).
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