Rechtsw. Grundsatz m m des nemo iudex sine actore (Dispositionsmaxime, die besagt, dass ein Richter nur im Rahmen der gestellten Anträge entscheiden kann).
【不告不理の原則】
ふ│こく・ふ│りのげん│そくfukoku·furi no gensoku
Rechtsw. Grundsatz m m des nemo iudex sine actore (Dispositionsmaxime, die besagt, dass ein Richter nur im Rahmen der gestellten Anträge entscheiden kann).