N.
Rechtsw. Unternehmerfähigkeit f f; Fähigkeit f f zum Besitz der Unternehmereigenschaft.

【企業家能力】

き│ぎょう│か・のう│りょくkigyōka·nōryoku5

N.
Rechtsw. Unternehmerfähigkeit f f; Fähigkeit f f zum Besitz der Unternehmereigenschaft.
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