N.
Rechtsw. Bemühenspflicht f f.

【努力義務】

ど│りょく・ぎ│むdoryoku·gimu4

N.
Rechtsw. Bemühenspflicht f f.
Kommentare

Nicht Bemühenspflicht, sondern Bemühungspflicht.

gilt gegenwärtig zB für Tragen eines Fahrradhelms. Keine Strafe, aber rechtl. Nachteile bei Unfall.