N.
amtliche Übersetzung f f.

【法定翻訳】

ほう│てい・ほん│やくhōtei·honʼyaku5

N.
amtliche Übersetzung f f.
Kommentare

Das sind sicherlich amtlich beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte/beeidigte/ermächtigte Übersetzer

Korrekt ist "beglaubigte Übersetzung" und sollte daher an erster Stelle stehen! "Amtliche Übersetzung" usw. wird allerdings auch gebraucht.

besser: beglaubigte Übersetzung