N.
amtliche Übersetzung f f.

法定翻訳

てい・ほやくhōtei·honʼyaku5

N.
amtliche Übersetzung f f.
Kommentare

Das sind sicherlich amtlich beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte/beeidigte/ermächtigte Übersetzer

Korrekt ist "beglaubigte Übersetzung" und sollte daher an erster Stelle stehen! "Amtliche Übersetzung" usw. wird allerdings auch gebraucht.

besser: beglaubigte Übersetzung