N.
Rechtsw. Erwerb m m eines Rechtsanspruchs; Geltendmachen n n eines Rechtsanspruchs.

【権利化】

けん│り・かkenri·ka0

N.
Rechtsw. Erwerb m m eines Rechtsanspruchs; Geltendmachen n n eines Rechtsanspruchs.
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