N.
Verhaltensbiol. Pawlow’sche Konditionierung f f; Reaktionskonditionierung f f; klassische Konditionierung f f.

パブロフ型条件付け

ぱぶろふ・がた・じょうけん・づけPaburofu·gata·jōken·zuke

N.
Verhaltensbiol. Pawlow’sche Konditionierung f f; Reaktionskonditionierung f f; klassische Konditionierung f f.
Kommentare

Müsste es nicht „Pawlowsche“ (ohne Apostroph) heißen? (Zumindest würde ich die Schreibung ohne Apostroph bevorzugen.) Falls ja, gilt das wohl grundsätzlich auch für ähnliche Zusammensetzungen, und davon gibt es hier einige. Dazu einfach mal nach "Deutsch enthält ’sch" suchen.


Nein, siehe www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/apostroph#K16 unter Punkt 2. a)


Danke für den Hinweis. Wieder was dazugelernt. :)


Laut der von Dan zitierten Regel K16 ist "die pawlowsche Konditionierung" die normale Form, neben der gelegentlich (so Duden) auch "die Pawlow’sche Konditionierung" gebraucht wird. Das Nein ist also zu relativieren.


Es hängt alleine davon ab, ob der Eigenname hervorgehoben werden soll oder nicht, so dass eine Fallunterscheidung hermuss: ohne die Hervorhebung des Namensteils "pawlowsch" ohne Apostroph mit durchgängiger Kleinschreibung, mit Hervorhebung des Namens mit Apostroph, kombiniert mit der Großschreibung des Namens. Hier ist aber der Fall insofern klar, da der Eintrag mit Großschreibung beginnt, weshalb nur die Schreibung "Pawlow’sches X" in Betracht kommt, da "Pawlowsches X" abwegig.