N.
Rechtsw. ein stellvertretend Einwilligender m m.

代諾者

だく・しゃdaidaku·sha4

N.
Rechtsw. ein stellvertretend Einwilligender m m.
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gesetzlicher Vertreter Die derzeitigen Übersetzung ist semantisch zu eng, da jp. 代諾者 nicht nur Minderjährige gesetzlich vertreten, sondern auch Erwachsene. Vorsorgebevollmächtigter; Betreuer


gesetzlicher Vertreter; gesetzlich Einwilligungsberechtigter (vgl. 代諾[名](スル)本人の代わりに承諾すること。特に、法律行為や治療などにおいて、本人に十分な判断能力が備わっていない場合に、本人の代理として同意・承諾の手続きをすること。) Ob derjenige, der als nicht einwilligungsfähig gilt und deshalb von einem anderen vertreten werden muss, minderjährig/volljährig/krank usw. ist, ist hier zunächst irrelevant, so dass auch die erforderliche Form der jeweiligen Vertretung (Vormundschaft/Vorsorgevollmscht/gerichtlich bestellte Betreuung/Nachlassverwaltung usw.) nicht spezifiziert ist.