N.
Rechtsw. Geschäftemacherei f f der organisierten Kriminalität durch Vermittlung oder Einmischung in zivilrechtliche Angelegenheiten.

【民事介入暴力】

みん│じ・かい│にゅう・ぼう│りょくminji·kainyū·bōryoku8

N.
Rechtsw. Geschäftemacherei f f der organisierten Kriminalität durch Vermittlung oder Einmischung in zivilrechtliche Angelegenheiten.
Kommentare