N.
Rechtsw. Landesrecht n n; Landesgesetz n n. || Kantonsrecht n n; kantonales Recht n n; Recht n n eines Bundesstaats; Gesetz n n eines Bundesstaats.

州法

しゅう・ほうしゅう・ほう4shū·hō10

N.
Rechtsw. Landesrecht n n; Landesgesetz n n. || Kantonsrecht n n; kantonales Recht n n; Recht n n eines Bundesstaats; Gesetz n n eines Bundesstaats.
Kommentare

Landesgesetz


Man müsste eventuell gesondert Xrecht und Xgesetz bzw. Xverordnung eintragen, da sie keine Synonyme sind.


Gesetz eines Bundeslandes


Stimmt die prosodische Struktur wirklich? 民法, 刑法 (1), aber 州法, 連邦法 (0) (zumindest bei mir)


Ich konnte folgende Akzentangaben finden: Dajiirin (1), Shinmeikai (1,0), Unidic (1,0)


Wie sieht es denn bei 連邦法 aus? Wenn sich auch 連邦法 analogisch nach 民法, 刑法 usw richtet, dann bekäme man neben der akzentlosen Variante (0), die ich persönlich favorisieren würde, die akzenttragende Variante "ren-póo-hoo" (3) aus morphologischen Gründen. Stimmt's?