Das Siegel benötigt man ja eigentlich nicht nur zur Eröffnung eines Kontos, sondern auch z.B. bei dessen Auflösung und allen anderen Rechtsgeschäften mit dem betreffenden Konto (Abänderung des Kontoinhabers, Vollmachterteilung usw.) Denn es dient ja letztlich zur eindeutigen Zuordnung von Konten und deren Inhabern.
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