N.
Rechtsw. Wahlverteidigung f f; Verteidigung f f durch einen vom Beschuldigten gewählten Verteidiger.

【私選弁護】

し│せん・べん│ごshisen·bengo4

N.
Rechtsw. Wahlverteidigung f f; Verteidigung f f durch einen vom Beschuldigten gewählten Verteidiger.
Kommentare

Der Rechtsanwalt heißt 弁護_人. X弁護 bezieht sich auf das betreffende Rechtssystem.