N.
Rechtsw. Pflichtverteidigung f f; Verteidigung f f durch einen vom Gericht bestellten Verteidiger.

国選弁護

せん・べkokusen·bengo5

N.
Rechtsw. Pflichtverteidigung f f; Verteidigung f f durch einen vom Gericht bestellten Verteidiger.
Kommentare

Der Rechtsanwalt heißt 弁護_人. X弁護 bezieht sich auf das betreffende Rechtssystem.