N.
Rechtsw. Pflichtverteidigung f f; Verteidigung f f durch einen vom Gericht bestellten Verteidiger.

【国選弁護】

こく│せん・べん│ごkokusen·bengo5

N.
Rechtsw. Pflichtverteidigung f f; Verteidigung f f durch einen vom Gericht bestellten Verteidiger.
Kommentare

Der Rechtsanwalt heißt 弁護_人. X弁護 bezieht sich auf das betreffende Rechtssystem.