N.Gegengeschenk n n zum Verlobungsgeschenk (im Kantō-Gebiet meist ein Drittel bis zur Hälfte des erhaltenen Betrages, im Kansai-Gebiet ein Zehntel des erhaltenen Betrages).
【結納返し】
ゆい│のう・がえしyuinō·gaeshi5
N.Gegengeschenk n n zum Verlobungsgeschenk (im Kantō-Gebiet meist ein Drittel bis zur Hälfte des erhaltenen Betrages, im Kansai-Gebiet ein Zehntel des erhaltenen Betrages).
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