N.
Rechtsw. negative Spezialprävention f f (durch Abhalten des Täters von weiteren Straftaten).

【消極的特別予防】

しょう│きょく│てき・とく│べつ・よ│ぼうshōkyokuteki·tokubetsu·yobō11

N.
Rechtsw. negative Spezialprävention f f (durch Abhalten des Täters von weiteren Straftaten).
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