きょく・ひkyoku·hi1

N., mit suru trans. V.
schriftspr. Verdrehung f f der Tatsachen; Verdrehung f f des Rechts (um jmdn. zu schützen).

Rechtsbeugung ist in Deutschland (und anderswo) strafbar, insbesondere bei Amtstraegern. 曲庇 ist viel schwaecher und wird ohnehin nur seltenst verwendet. Insofern ist dieser Eintrag fragwuerdig. Beispiel: Aktuell hat Ministerpraesident Noda deklariert dass die Umweltverschmutzung durch TEPCO in Fukushima nicht strafrechtlich verfolgt wird. Dieser Tatbestand waere in Deutschland Rechtsbeugung. Strafgesetzbuch Paragraph 339. Ziel ist der Schutz der Rechtsstaatlichkeit an sich. Falls es eine genauere Entsprechung im Japanischen gibt, dann bitte diesen Eintrag korrigieren.

ob (21.04.2012)

曲庇 ist "Verdrehung der Tatsachen bzw. Rechtsbeugung zugunsten einer dritten Person".

anonymous (21.04.2012)