N.
Rechtsw. Wettbewerbsrecht n n (Überbegriff für das Kartellrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerbs).

【競業法】

きょう│ぎょう・ほうきょう│ぎょう・ほうkyōgyō·hō03

N.
Rechtsw. Wettbewerbsrecht n n (Überbegriff für das Kartellrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerbs).
Kommentare

Verbesserung Anmerkung (im deutschen Recht als Überbegriff für das Kartellrecht und das "Recht gegen den unlauteren Wettbewerb gebraucht")