Niederlassungserlaubnis f f.

定住許可

ていじゅう・きょかteijū·kyoka

Niederlassungserlaubnis f f.
Kommentare

Teijû kyoka bedeutet Erlaubnis zum längerfristigen Aufenthalt. Die Länge für die Aufenthaltsberechtigung teijû (japanisches Einreisegesetz) legt der Justizminister individuell fest. Eine Niederlassungserlaubnis ist ein Begriff aus dem deutschen Recht. Mit einer Niederlassungserlaubnis geht ein unbefristeter Aufenthalt von ausländischen Staatsbürgern in Deutschland einher. Die Übersetzung stimmt also nicht teijû = befristet, Niederlassung = unbefristet. Generell aber ist es problematisch Begriffe, die nur im japanischen Recht existieren, mit einem Begriff, der nur im Deutschen Recht existiert zu übersetzen. Ferner kommt der Bergriff teijû kyoka zusammen geschrieben im japanischen Recht nicht vor, teijû ist ein regulärer Aufenthaltstitel (zairyû shikaku) was von einer ausnahmsweise erteilten Aufenthaltserlaubnis (taizai kyoka) zu unterscheiden ist. Vorschlag: den Begriff löschen oder mit längerfristige Aufenthaltserlaubnis übersetzen.


Wer eine "Niederlassungserlaubnis" in Deutschland hat, der braucht nicht mehr zu der örtlichen Ausländerbehörde hinzugehen, weil er sich unbefristet in Deutschland aufhalten darf. Die "Niederlassungserlaubnis" ist der höchste Aufenthaltstitel, den ein in Deutchland lebender Ausländer erhalten kann. Eine Stufe drüber gibt es m.W. noch die "Einbürgerung". Die mögliche Reihenfolge ist, wenn ich mich recht erinnere wie folgt: "Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung" -> "Aufenthaltsberechtigung" -> "Niederlassungserlaubnis" -> "Einbürgerung". Zu berücksichtigen wäre natürlich auch die Frage, ob der Betroffene branchenmäßig eingeschränkt und befristet arbeiten darf oder ob er ohne jede Einschränkung unbefnicht arbeiten bzw. gewerblich tätig werden darf, weil die Arbeitsgenehmigung in der Regel an dem jeweiligen Aufenthaltstitel gekoppelt ist.


Wenn ich mich recht erinnere, ist auch die dt. "Aufenthaltsberechtigung" unbefristet.


Was den dt. Aufenthaltstitel anbelangt, so steht das Wesentliche im Ausländergesetz (AuslG). Aber beachtet die neueren Änderungen dort.


Niederlassungsgenehmigung {f}.