japan. Gesch. Berufung f f in ein Amt durch kaiserlichen Erlass. || Amt n n, in das man nur durch kaiserlichen Erlass berufen werden kann.

奏任

う・にんsō·nin0

japan. Gesch. Berufung f f in ein Amt durch kaiserlichen Erlass. || Amt n n, in das man nur durch kaiserlichen Erlass berufen werden kann.
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