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Gesch.Gesetz n n erlassen durch einen Daimyō.
【壁書2】
かべ・がきkabe·gaki
Gesch.Gesetz n n erlassen durch einen Daimyō.
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eigentlich nicht erlassen, sondern öffentlich machen, bekannt machen 元来壁に法令・規則を掲示して伝達することを意味し,のち拡大されてこの方法で発布された法令の名称ともなった。
anonymous (09.09.2015)
a) amtliche/öffentliche Bekanntmachung von Verordnungen/Vorschriften durch den Anschlag an der Wand oder b) Verordnungen/Vorschriften, die auf diese Weise bekannt gegeben wurden
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