Gesch. Gesetz n n erlassen durch einen Daimyō.

壁書2

かべ・がきkabe·gaki

Gesch. Gesetz n n erlassen durch einen Daimyō.
Kommentare

eigentlich nicht erlassen, sondern öffentlich machen, bekannt machen 元来壁に法令・規則を掲示して伝達することを意味し,のち拡大されてこの方法で発布された法令の名称ともなった。


a) amtliche/öffentliche Bekanntmachung von Verordnungen/Vorschriften durch den Anschlag an der Wand oder b) Verordnungen/Vorschriften, die auf diese Weise bekannt gegeben wurden