不正労働

せい・ろどうfusei·rōdō4

N.
Rechtsw. Schwarzarbeit f f.

Der der deutsche Begriff "Schwarzarbeit" ist hier irreführend. Schwarzarbeit bedeutet, dass eine steuerpflichtige Leistung erbracht wird, diese aber nicht dokumentiert wird, um Steuern zu hinterziehen, beziehungsweise, dass ein Handwerk ausgeübt wird ohne Eintrag in der Handwerksrolle. "不正労働" heißt unrechtliche oder unredliche Arbeit. Dies kann sich auf eine Tätigkeit beziehen, die illegal oder moralisch negativ bewertet wird, z.B. Sexarbeit, oder auf ein Arbeitsverhältnis, welches illegal, ungerecht, oder moralisch negativ bewertet wird, z.B. Zwangsarbeit oder Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis.

anonymous (21.11.2010)