不法就労

ほう・しゅうろうfuhō·shūrō4

N.
Rechtsw. illegale Beschäftigung f f; illegale Arbeit f f. || Schwarzarbeit f f.

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Der Begriff "Schwarzarbeit" ist hier irreführend. Schwarzarbeit bedeutet, dass eine steuerpflichtige Leistung erbracht wird, dieses aber nicht dokumentiert wird, um Steuern zu hinterziehen. "不法就労" heißt illegale Beschäftigung, was sich darauf bezieht, dass der oder die Beschäftigte keine Arbeitserlaubnis besitzt.

anonymous (11.11.2010)