N.
Rechtsw. Obiter Dictum n n (rechtliche Ausführungen bei Urteilen eines obersten Gerichts, die über das Erforderliche zur Begründung hinausgehen).

【傍論】

ぼう│ろん3bōron0

N.
Rechtsw. Obiter Dictum n n (rechtliche Ausführungen bei Urteilen eines obersten Gerichts, die über das Erforderliche zur Begründung hinausgehen).
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