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1. Ich möchte Dolmetscher bzw. Übersetzer werden. Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es?

Da der Beruf des Dolmetschers und Übersetzers und auch die entsprechende Bezeichnung nicht geschützt ist (außer den Bezeichnungen Diplom-Übersetzer/Diplom-Dolmetscher, Staatlich geprüfter Übersetzer/Dolmetscher, Geprüfter Übersetzer/Geprüfter Dolmetscher), kann jeder, der sich zur Ausübung befähigt sieht, die Tätigkeit ausüben; dies ist rechtlich zulässig.

Es gibt in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, eine (vom BDÜ als anerkannt geltende) Abschlussqualifikation zu erlangen:
1. Abschlussprüfung als Dolmetscher oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule (Heidelberg, Germersheim, etc.), Fachhochschule (SDI München) oder Fachakademie oder gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule.

Nähere Informationen über das Studienangebot erhalten Sie auf den Homepages der einzelnen Universitäten. Verschiedene Institutionen bieten einen MA für Übersetzen/Dolmetschen als Aufbaustudiengang an.

(Kommentar: In Berlin wurden diese Studiengänge an der HU u.a. für Chinesisch und Japanisch in den 90er Jahren aufgelöst, so dass die deutsche Hauptstadt über keinerlei entsprechende Studiengänge verfügt. AG)

2. Prüfung als Dolmetscher oder Übersetzer bei einem Staatlichen Prüfungsamt eines Bundeslandes (deutschlandweite Anerkennung). Möglich bei entsprechenden Sprachkenntnissen und ersten Erfahrungen im Bereich Dolmetschen/Übersetzen.
Bitte erkundigen Sie sich direkt dort nach den Voraussetzungen, Gebühren, Prüfungsterminen, etc. und fragen nach Prüfungsunterlagen der vergangenen Jahre. Einige Privatschulen bieten vorbereitende Kurse an.

3. Prüfungen der Industrie- und Handelskammern zum Geprüften Dolmetscher oder Übersetzer.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen direkt an die IHK.
Die AKAD (www.akad.de), Maybachstr. 18, 70469 Stuttgart, Tel: 0711 814950, bietet als einziges Institut in Deutschland ein Fernstudium im Bereich Übersetzen an.

2. Wie kann ich mich beeidigen lassen?

Die Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern erfolgt über die Landgerichte des Erstwohnsitzes und ist in den meisten Fällen nicht mit einer gesonderten Prüfung verbunden. Da die verschiedenen Landgerichte aber unterschiedlichen Richtlinien und Verfahren folgen, sollten Sie sich an das zuständige Landgericht wenden, um die genauen Regelungen in Erfahrung zu bringen. Normalerweise wird aber entweder ein (Fach-)Hochschulabschluss als Übersetzer/Dolmetscher oder eine mehrjährige Berufserfahrung als Dolmetscher/Übersetzer (mit Nachweisen) vorausgesetzt Nur mit Beeidigung kann man „Beglaubigungen“ von Übersetzungen ausstellen.

(Quelle: Informationen des Bundesverbands Deutscher Übersetzer (BDÜ) über J-Studien Mailingliste)

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