所有権

しょう・けんshoyū·ken2

N.
Rechtsw. Eigentumsrecht n n; Eigentum n n.

  ✔  

"Besitzrecht" ist zumindest als rechtsw. Terminus definitiv falsch; die Trennung zwischen Besitz und Eigentum existiert auch im japanischen Recht und daher ist Besitz hier höchstens für einen umgangssprachlichen, gleichsetzenden Gebrauch im Deutschen passend.

Julius (19.05.2013)