簡易生命保険

い・せいめい・ほけんkanʼi·seimei·hoken8

N.
Versicherungsw.  einfache Lebensversicherung f f (staatlich garantierte Lebensversicherung nach dem Gesetz über einfache Lebensversicherungen von 1949; bis 2007 unter Verwaltung der Lebensversicherungsbehörde am Postministerium; konnte an den Postämtern ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung abgeschlossen werden; nach der Postprivatisierung wurden die bestehenden Versicherungsverträge in einer Selbstverwaltungskörperschaft weitergeführt).