不当利得

とう・りとくfutō·ritoku4

N.
1 ungebührender Gewinn m m.
2 Rechtsw. ungerechtfertigte Bereicherung f f.

  ✔  

"Wucher" (vgl. § 138 BGB) ist zumindest juristisch gesehen definitiv eine falsche Uebersetzung. Gemeint ist anhand der eindeutigen Beschreibung in Daijirin und Daijisen vielmehr "ungerechtfertigte Bereicherung", vgl. §§ 812 ff. BGB, die gleichermassen im japanischen recht gilt. Dies sind zwei voellig verschiedene rechtliche Institute, die keinesfalls miteinander zu verwechseln sind.

Julius (MPI fuer internationales Privatrecht HH) (04.05.2010)