照会番号

しょうかい・ばんごうshōkai·bangō

N.
Anfragenummer f f; Kennzeichen n n; Aktenzeichen n n.

Die Bezeichnung "Anfragenummer" mag als wörtliche Übersetzung ihre Berechtigung haben, ist im dt. Sprachgebrauch nicht gebräuchlich. Üblicher wären z.B. "Geschäftszeichen", "Bearbeitungsnummer", "Registriernummer" usw.

anonymous (25.04.2017)