違法就労

いほう・しゅうろうihō·shūrō

N.
Rechtsw. Schwarzarbeit f f.

Der Begriff "Schwarzarbeit" ist hier irreführend. Schwarzarbeit bedeutet, dass eine steuerpflichtige Leistung erbracht wird, diese aber nicht dokumentiert wird, um Steuern zu hinterziehen oder aber trotzdem Sozialleistungen zu beziehen, beziehungsweise, dass ein Handwerk ausgeübt wird ohne Eintrag in die Handwerksrolle. "違法就労" heißt ungesetzliche Beschäftigung, was sich darauf bezieht, dass jemand beschäftigt wird, der keine Arbeitserlaubnis hat.

anonymous (21.11.2010)