違法労働

いほう・ろうどうihō·rōdō

N.
Rechtsw. Schwarzarbeit f f.

Der Begriff "Schwarzarbeit" ist hier irreführend. Schwarzarbeit bedeutet, dass eine steuerpflichtige Leistung erbracht wird, diese aber nicht dokumentiert wird, um Steuern zu hinterziehen, beziehungsweise, dass ein Handwerk ausgeübt wird ohne Eintrag in der Handwerksrolle. "違法労働" heißt ungesetzliche Arbeit, was sich darauf bezieht, dass der oder die Beschäftigte keine Arbeitserlaubnis hat.

anonymous (21.11.2010)